Wenn mein Kind krank ist!
Sehr geehrte Eltern,
in diesem Schreiben erhalten Sie neue Informationen aus dem Ministerium zum Verhalten im Krankheitsfall Ihres Kindes.
Neu ist in dieser Handlungsempfehlung insbesondere, dass im Unterschied zu den besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu Beginn des neuen Schuljahres nunmehr leichte Erkältungssymptome, bei denen kein Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung zu vermuten ist, keinen Ausschlussgrund mehr vom Unterricht darstellen und die Karenzzeit auf 24 Stunden gesenkt wurde. Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung auch an die Stelle der zunächst strengeren Vorgaben aus dem Informationsschreiben an die Eltern zu Beginn des Schuljahres.
Volker Masuhr
